Mein Honorar richtet sich nach der GOÄ (deutsche Gebührenordnung für Ärzte) und ist daher nicht höher als das einer anderen hiesigen privaten ArztPraxis oder -Privat“Clinica“:

Ein normaler Hausbesuch kostet ab 90 €, bei höherem Aufwand, Entfernung und speziellen Leistungen entsprechend mehr, bei erneuter Konsultation derselben Krankheit auch weniger - weitere Informationen telefonisch und im Internet: 

https://www.pvs-se.de/unser-service/gebuehrenordnung-goae/

https://www.praxis-wiesbaden.de/gebuehrenordnungen/goae.php

https://www.pbeakk.de/fileadmin/redakteure/contents/PDF/Infobroschueren/Andere/goae_06.2019.pdf

http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm

Sie erhalten von mir eine detaillierte Rechnung (= ärztliche Liquidation) per Mail mit Ihren Diagnosen und meinen ärztlichen Leistungen, auf Wunsch auch ausgedruckt in doppelter Ausfertigung mit dem zu überweisenden (SEPA) oder dem quittierten bar gezahlten Betrag; Kartenzahlung oder Schecks sind nicht möglich.

Somit ist eine problemlose Rückerstattung durch Ihre private (Auslands-)Krankenversicherung gewährleistet, oder anteilig durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung.

Eine direkte Kassenabrechnung über die Europäische Versicherungkarte ist entgegen immer noch kursierenden Auskünften und Gerüchten nicht möglich und wäre sogar illegal.

Daher empfehle ich unbedingt, für die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes, also über 6, 8 oder 10 Wochen hinaus, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, es gibt einige gute Empfehlungen, z.B. https://www.vrk.de/vrk/gesundheit-vorsorge-vermoegen/private-krankenversicherung/auslandskrankenversicherung.html und siehe: https://www.finanztip.de/krankenversicherung/auslandsreisekrankenversicherung/ 

Evtl. auch für PKV-privat Versicherte sinnvoll, da für den Notfall ein Rückholservice angeboten wird.

Das ist allemal günstiger, als wenn Sie akut erkranken, stationär behandelt werden müssen (oft notfallmäßig) oder gar in die Heimat außerplanmäßig zurückfliegen oder -geflogen werden müssen.

Gesetzlich Versicherte werden wie spanische Staatsangehörige nur im „Centro de Salud“ behandelt (z.B. Maspalomas: keine freie Arztwahl usw.) oder nach Einweisung bzw. notfallmäßig im Krankenhaus: "URGENCIA" = Rettungsstelle des "Hospital San Roque Maspalomas" (nicht mit der Privat-"Clínica Roca" in San Agustín verwechseln), ansonsten im "Hospital Insular" in der Hauptstadt Las Palmas (ja, dieses ist für den Süden zuständig!); für Kinder und Schwangere befindet sich dort nebenan das "Hospital Materno Infantil".

 

zur (Beihilfe-)Erstattungsfähigkeit von Hyaluronsäure in Gelenke:

https://openjur.de/u/361008.html